Fusionsvereinbarung


Vereinbarung über den Zusammenschluss
der Evang.-Luth. Simeonskirche München und
der Evang.-Luth. Reformations-Gedächtnis-Kirche München
zur Evang.-Luth. Kirchengemeinde München-Hadern

Die Evang.-Luth. Simeonskirche München und die Evang.-Luth. Reformations-Gedächtnis-Kirche München (im Folgenden kurz Simeonskirche bzw. Reformations-Gedächtnis-Kirche genannt) wollen sich zu einer Kirchenge-meinde zusammenschließen und vereinbaren dazu Folgendes:
I.    Vereinigungsvereinbarung:
(1)    Name und Gebietsumfang: Die neu entstehende Kirche trägt den Namen „Evangelisch-Lutherische Kir-chengemeinde München-Hadern“ (im folgenden KG Hadern) und umfasst geographisch die aktuellen Gebie-te der Simeonskirche und der Reformations-Gedächtnis-Kirche.
(2)    Anhörung der Kirchengemeindeglieder: Die zur Wahl des Kirchenvorstands berechtigten Mitglieder der Simeonskirche und der Reformations-Gedächtnis-Kirche werden gem. § 5 Abs.2 i.V.m. § 6 GebietsÄndV in einer Versammlung am 03.03.2024 in der Simeonskirche und in einer Versammlung am 10.03.2024 in der Reformations-Gedächtnis-Kirche gehört. Die Versammlungen dienen der Meinungsbildung und Diskussion. In ihnen wird als Stimmungsbild über den Zusammenschluss abgestimmt, wobei das Abstimmungsergebnis keine Bedingung für das weitere Verfahren darstellt.
a.    Zeitpunkt, Ort und Inhalt der Versammlungen werden in beiden Gemeinden auf den jeweils üblichen Wegen bekannt gegeben insbesondere in den gemeinsamen Gemeindebriefen „Winter 2023/2024“ und „Frühjahr 2024“
b.    Zeitpunkt, Ort und Beschlussvorlage der Versammlungen sowie die Mitteilung, wer an der Versammlung teilnehmen darf, werden drei Wochen zuvor durch Aushang in den Schaukästen und durch Abkündigungen im Gottesdienst sowie einschlägigen digitalen Wegen bekannt gegeben.
c.    Über den Verlauf und die Abstimmung wird jeweils eine Niederschrift gefertigt, aus der auch die Zahl der an sich stimmberechtigten Gemeindeglieder (Stand zur KV-Wahl: RG: 2600, S: 1900), die Zahl der zur Abstim-mung erschienenen Gemeindeglieder und das Abstimmungsergebnis zu ersehen sind.
(3)    Rechtsnachfolge: Die Simeonskirche und die Reformations-Gedächtnis-Kirche gehen einschließlich ihrer Rechte und Pflichten in die KG Hadern über, die damit Rechtsnachfolgerin wird. Fusionsbedingte Kündigun-gen finden nicht statt.
(4)    Vermögen, Schulden: Vermögen und Schulden der Simeonskirche und der Reformations-Gedächtnis-Kirche gehen auf die KG Hadern über. Vorhandene Zweckbindungen durch Dritte bleiben bestehen. Die Finanzaus-schüsse der Kirchenvorstände incl. des designierten Kirchenpfleger der KG Hadern werden sich über die Si-tuation der Vermögen und Schulden einen Eindruck verschaffen und diesen den Kirchenvorständen vorstel-len.

Nach konkreter Anforderung durch die Finanzausschüsse wird eine Aufstellung wesentlicher Verträge, wel-che die beiden Gemeinden eingegangen sind und die nun auf die KG Hadern übergehen, als Grundlage der Fusion ggfs. unter Mitwirkung des Kirchengemeindeamtes erstellt und von den Finanzausschüssen gesich-tet.
(5)    Kirchenvorstand: Entsprechend den Beschlüssen der Kirchenvorstände vom 27.04.2023 und 13.12.2023 wird bei der anstehenden Kirchenvorstands-Wahl im Oktober 2024 ein gemeinsamer Kirchenvorstand ge-wählt, der dann die Arbeit für eine zum Jahreswechsel 2024/2025 vereinigte Kirche aufnimmt.
(6)    Pfarrstellen/theologisch-pädagogische Stellen: Pfarrstelle I mit Pfarramts- und Geschäftsführung hat Pfrin. Heike Immel (bisher Pfarrerin der Simeonskirche), Pfarrstelle II hat Pfr. Michael Trimborn (bisher: Pfarrstelle I der Reformations-Gedächtniskirche). Die theologisch-pädagogische Stelle (zurzeit: Diakonin Ali-cia von Hayek) bleibt unverändert.
(7)    Pfarramt: Das Pfarramt der KG Hadern ist im bisherigen Pfarramt der Simeonskirche, Violenstr. 6 angesie-delt. Das Pfarrbüro in der Ebernburgstr. 12 bleibt bis auf weiteres bestehen.
(8)    Dienstordnung: Für alle Hauptamtlichen ist eine abgestimmte Dienstordnung zu erstellen. Dabei sind ins-besondere Fragen nach Sprengelzuständigkeiten, Multiprofessionalität im Team sowie Gabenorientierung bei der Aufgabenverteilung zu betrachten.
(9)    Kirchenpfleger/Kirchenpflegerin: Der Kirchenpfleger/die Kirchenpflegerin der KG Hadern wird vom Kirchen-vorstand bestellt, wobei es auch mehrere sein können. Der Kirchenvorstand der KG Hadern ist dabei nicht an den von der Simeonskirche und der Reformations-Gedächtnis-Kirche designierten Kandidaten gebunden.
Zur Unterstützung der Neustrukturierung und des neuen Kirchenpflegers bzw. der neuen Kirchenpflegerin werden von den amtierenden Kirchenpflegern relevante Übersichten erstellt und sämtliche Unterlagen ge-ordnet übergeben.
(10)    Körperschaftsstatus, Urkunde und Veröffentlichung: Da die Körperschaften der Simeonskirche und der Reformations-Gedächtnis-Kirche ihre Rechtsnachfolge in der KG Hadern finden, wird vom Landeskirchenrat die Rechtsänderung dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus angezeigt, die Eigen-schaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für die KG Hadern bleibt erhalten.
Der Landeskirchenrat stellt eine Urkunde über den Zusammenschluss der Simeonskirche und der Reforma-tions-Gedächtnis-Kirche zur „Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde München-Hadern“ aus und veröf-fentlicht dies im kirchlichen Amtsblatt.
(11)    Umsatzsteuer-Nummer, MEWIS-Nummer: Die KG Hadern erhält über das Kirchengemeindeamt eine Um-satzsteuer-Nummer und vom Landeskirchenamt eine MEWIS-Nummer. Analog werden alle weiteren Diens-te (z.B. Evangelische Termine, Homepage, teams) neu gebildet.
(12)    Gottesdienste, Kasualien: Der neugewählte Kirchenvorstand wird die Fragen um Gottesdienstpläne, -ausschuss etc. klären. Taufen, Konfirmationen, Trauungen und gegebenenfalls Trauerfeiern können in bei-den Kirchen stattfinden.
(13)     Gruppen und Kreise: Die bestehenden Gruppen und Kreise finden bis auf weiteres in beiden Gemeindetei-len statt und werden haupt- oder ehrenamtlich begleitet.
Die Verantwortlichen für die Gruppen und Kreise werden die Ansprache aller Gemeindemitglieder sicherstel-len und die Termine aufeinander abstimmen.
(14)    Öffentlichkeitsarbeit: Die Öffentlichkeitsarbeit (Gemeindebrief, Webauftritt) wird neu (vgl. auch (11) gestal-tet.


II.    Antrag
Die Kirchenvorstände der Simeonskirche und der Reformations-Gedächtnis-Kirche beantragen nach §§ 11 und 4 Abs. 1 GebietsÄndV zum 01. Januar 2025 die Vereinigung der Simeonskirche und Reformations-Gedächtnis-Kirche zu einer neuen Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde München-Hadern.

III.     Begründung des Antrags:
Evangelische Christen in München-Hadern brauchen eine gemeinsame Heimat, eine lebendige Gemeinde, in der sie Ansprache, Hilfe und gegenseitige Wertschätzung und Stärkung für ihr christliches Leben erfah-ren.
Der Rückgang der Mitgliederzahlen sowie finanzielle und personelle Herausforderungen machen es erforderlich, rechtzeitig Strukturen zu schaffen, die nachhaltig dem Auftrag der Kirche und den Bedürfnissen der Gemeinde-glieder gerecht werden. Die geplante Fusion soll dazu beitragen, die Ressourcen und Fähigkeiten der beiden Ge-meinden zu bündeln, um eine größere und stärkere Gemeinde zu bilden.
Die von hauptamtlicher Seite verantwortete Arbeit in der Reformations-Gedächtnis-Kirche wird mit der im Rah-men des Landesstellenplans 2020 beschlossenen Reduktion um eine 0,5 Pfarrstelle jedoch einen derart grundle-genden Wandel erfahren, dass eine Fortsetzung des bisher Geleisteten als unmöglich erscheint.
Ein Weg, die Ressourcen so zu bündeln, so dass auch mit verringertem hauptamtlichem Personal und weniger ehrenamtlich Mitarbeitenden die wesentlichen Aufgaben der Gemeindearbeit erfüllt werden können, ist der Zu-sammenschluss der Simeons- und Reformations-Gedächtnis-Kirche. Sowohl von ihrer Struktur und ihrer Größe als auch von den Angeboten her sind sich beide Kirchengemeinden ähnlich. Darüber hinaus reichen die Wurzeln ihrer Zusammenarbeit bis in die 1970er Jahre zurück (beispielsweise mit einer über Jahre hinweg gemeinsamen Ju-gendarbeit).
Gemeinsam können neue Initiativen und Projekte verwirklicht werden, die keine der Gemeinden allein realisieren könnte. Gerade im Sozialraum der Großstadt München und im Sinne des PUK-Prozesses ist es entscheidend, An-gebote zu entwickeln, die nahe bei den Menschen sind. So soll evangelisch-lutherischen Ortskirche attraktiv blei-ben. Von der Fusion/Vereinigung erhoffen wir uns Synergieeffekte, so dass Flexibilität erhalten bleibt und neue Wege beschritten werden können. Durch gemeinsam genutzte Infrastruktur sowie sinnvollen Ressourceneinsatz (haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende) und Entwicklung neuer Programme sehen wir Entlastungs- und Zu-kunftspotential.
Damit verbunden ist auch die Stärkung der Mission und des Dienstes: Durch eine Fusion werden diesbezügliche Ressourcen und Talente gebündelt, um die Menschen in Hadern noch besser zu erreichen. Im Rahmen der Fusion soll jedoch auch darauf geachtet werden, dass die Traditionen, Bräuche und Geschichte der beiden Partner erhal-ten bleiben und in der neuen, größeren Gemeinde weiterleben.


IV. Beschlussfassung
Der Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Simeonskirche beschließt die unter Ziffer I ausgeführte Vereinigungsverein-barung inklusive Begründung unter Ziffer III – einstimmig Ja.
Der Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Reformations-Gedächtnis-Kirche beschließt die unter Ziffer I ausgeführte Vereinigungsvereinbarung inklusive Begründung unter Ziffer III – einstimmig Ja.
München, den 08. Februar 2024
Für die Simeonskirche:

 
Pfrin. Heike Immel                Markus Raeder, Vertrauensmann

Für die Reformations-Gedächtnis-Kirche:


Pfr. Michael Trimborn                Annemarie Heinrich, Vertrauensfrau


Der Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Simeonskirche stellt nach der Gemeindeversammlung vom 3. März 2024 den unter Ziffer II formulierten Antrag auf Zusammenschluss der Simeons- und Reformations-Gedächtnis-Kirche– einstimmig Ja.
Der Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Reformations-Gedächtnis-Kirche stellt nach der Gemeindeversammlung vom 10. März 2024 den unter Ziffer II formulierten Antrag auf Zusammenschluss der Simeons- und Reformations-Gedächtnis-Kirche– einstimmig Ja.
München, den 17. April 2024
Für die Simeonskirche:

 
Pfrin. Heike Immel                Markus Raeder, Vertrauensmann

Für die Reformations-Gedächtnis-Kirche:


Pfr. Michael Trimborn                Annemarie Heinrich, Vertrauensfrau